Die Bundesregierung macht Ernst im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch muss jeder, der mit Minderjährigen arbeitet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus den jüngsten Missbrauchsfällen. Kinder und Jugendliche sollen durch das erweiterte Führungszeugnis besser vor sexueller Gewalt geschützt werden. Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Im Bundeszentralregister wurden bislang nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen. Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Bundesbürger über 14 Jahre ein Führungszeugnis bekommen kann. Das erweiterte Führungszeugnis kann verhindern, dass einschlägig Vorbestrafte in der Jugendarbeit oder Jugendfreizeitgruppen tätig sind.
Das bedeutet für unsere Initiative Ibbenbüren:
Das Gesetz fordert von allen, die Kinder und Jugendliche regelmäßig betreuen – insbesondere dann, wenn die Aufenthalte mit Übernachtungen verbunden sind — die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Das betrifft somit alle ehrenamtlich tätigen Gasteltern und alle im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahre. Verantwortlich ist der Träger unserer Tschernobyl-Initiative, die Informationsstelle Tschernobyl e.V. Münster.
Der Vorstand der Informationsstelle hat uns angewiesen, die erweiterten Führungszeugnisse für die Gasteltern und alle im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre einzufordern, einzusehen und die “Unbedenklichkeit” der Gastfamilien der Informationsstelle Tschernobyl e. V. zu bestätigen.
Vorgehensweise:
Die Initiative Ibbenbüren beantragt per Sammelantrag die erweiterten Führungszeugnisse bei den zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen. Dieses hat den Vorteil, dass nicht alle betroffenen Personen persönlich bei den Stadt-/Gemeindewaltungen vorsprechen müssen. Antragsformulare zur Beantragung der Führungszeugnisse wurden von der Informationsstelle und dem Leitungsteam erstellt. Für den Antrag benötigen wir von den betroffenen Personen, Anschrift, Geburtsort/-datum. Die Personalausweise oder Reisepässe müssen eingesehen werden und die jeweilige Ausweisnummer wird in den Antrag vermerkt. Weiterhin wird bestätigt, das die Führungszeugnisse zur Ausübung von ehrenamtlichen Tätigkeiten benötigt, und somit Gebührenbefreiung beantragt wird.
Die erweiterten Führungszeugnisse können auch pers. bei den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen beantragt werden. Hierfür werden ebenfalls die Antragsformulare verwendet. Allerdings müssen dieses vor der Abgabe von der Initiative unterschrieben werden. Mit der Unterschrift wird die Zugehörigkeit der Gastfamilie zur Initiative Ibbenbüren bestätigt.
Die erweiterten Führungszeugnisse werden gebührenfrei zu den Antragsteller nach Hause zugestellt. Die Zeugnisse müssen der Initiative, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, vorgelegt werden. Die Initiative bescheinigt der Informationsstelle Tschernobyl die Unbedenklichkeit.